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"Kann ich eine Option so einfach wieder absagen?"

Manchmal ist es wie verhext: wochenlang ist kein Job in Sicht und dann stapeln sich wie aus heiterem Himmel die Anfragen. An manchen Tagen könnte man dann für 3 Fotografen gleichzeitig arbeiten.

Und als Ausweg vergibt man mal wieder eine 2.Option und verspricht dem Fotografen, sich schnellstmöglich darum zu kümmern, ob man Zeit hat oder nicht. Aber machen Optionen eigentlich Sinn? Und wie sieht es rechtlich damit aus. Bin ich eigentlich als Assi an eine Option gebunden?

Einen Assi zu optionieren macht aus Sicht des Fotografen natürlich Sinn, bringt es doch frühzeitige Planungssicherheit. Manchmal hat man als Assistent allerdings eher das Gefühl, dass manche Fotografen nach dem Motto vorgehen „Optionieren kostet ja nix“.  Lange bevor sie eigentlich wissen, was sie wo und wie lange fotografieren optionieren sie getreu dem Motto „Sicher ist sicher“.

Im Grunde ist dieses Vorgehen auch für den Assistenten nicht schlecht, denn so weiß man recht frühzeitig, welche Jobs es geben könnte.

Unerfreulich wird es erst dann, wenn man plötzlich Anfragen für schöne, lange Jobs bekommt, aber in diesem Zeitraum bereits für einen kleinen Eintagesjob die 1.Option vergeben hat und somit geblockt ist.

Dann stellt sich oft die Frage, ob man die zuerst vergebene Option wieder absagt. Neben dem Problem, dass das dem Fotografen nicht sonderlich gefallen wird, bleibt die Frage:

Kann man als Assistent rechtlich gesehen eine Option einfach wieder lösen?

Als Assistent mache ich gegenüber dem Fotografen, der mich optioniert, weitreichende Zugeständnisse. Ich verpflichte mich, solange an den jeweiligen Tagen keinen anderen Job anzunehmen, bis der Fotograf seine Option ausübt und mich als Assistent verbindlich bucht oder die Option verfallen lässt.

Im Gegenzug verpflichtet eine Option den Fotografen zu nichts – nicht einmal dazu, den optionierten Assistenten letztlich auch zu buchen, falls er den Job bekommt.

Was soll man also machen, wenn man mehrere Anfragen für einen Tag bekommt? Selten geben sich Fotografen mit einer 2. Option zufrieden und deshalb ist guter Rat teuer. Soll man den ersten Fotografen bitten, die Option zu lösen, wenn der angebotene Job des zweiten Fotografen sicherer wirkt? Oder gibt man beiden einfach eine 1. Option und hofft, dass sich das Problem von alleine löst und ein Fotograf absagt?

Letztlich sind das Überlegungen, die jeder aus der eigenen Erfahrung und Einschätzung heraus beantworten muss. Es gibt dafür kein Patentrezept. Gibt man beiden eine 1. Option und beide sagen zu, sitzt man in der Klemme. Die Absage eines zugesagten Jobs hinterlässt in jedem Fall einen schlechten Eindruck.

Rechtlich gesehen könnte der Fotograf, dem man dann absagt, sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.

Hat man oft Optionen, die dann in letzter Minute doch keine Jobs werden, kommt noch ein Aspekt dazu. Man ist zeitlich immer geblockt und kann sich nur schlecht auf eigene Projekte konzentrieren.

Die einfachste Möglichkeit, dem Dilemma aus dem Weg zu gehen, ist natürlich keine Optionen zu vergeben und einfach zu sagen: „Ich arbeite für den ersten Fotografen, der mich bucht.“ Das erfordert allerdings auch das nötige Standing bei den Fotografen und ist sicherlich nicht jedermanns Sache.

Man kann aber auch die Praxis zu den eigenen Gunsten zu verändern, ohne dem Fotografen zu Nahe zu treten: die zeitliche Begrenzung der Option.

Schon bei der Anfrage des Fotografen verabredet man, dass die 1. Option nur bis zu einem bestimmten Datum einige Tage vor dem Shoot gilt. Bucht der Fotograf bis dahin nicht und man hat dann andere Anfragen, kann man ihm problemlos absagen – ohne ihm zu nahe zu treten.

Natürlich dürften solche Vorsichtsmaßnahmen oft überflüssig sein. Zum einen klappt das mit den Optionen in den meisten Fällen problemlos und zum Anderen gibt es wahrscheinlich keinen Fall, in dem der Fotograf wirklich Schadensersatz aufgrund einer Absage eines Assistenten geltend gemacht hat.

Gewöhnt man sich aber die zeitliche Begrenzung der 1. Option an, spart das am Ende Nerven, böses Blut und man hat eine klare Absprache mit dem Fotografen, durch die man erst gar nicht in eine rechtliche Zwickmühle geraten kann..

Was man (rechtlich) bei der Absage eines Jobs beachten sollte gibt es in einem nächsten Artikel zu lesen.

 

 

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