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Kamera versteigert, Geld erhalten, Ware versendet, Paypal bucht Geld zurück: Ware und Geld sind weg – wann gilt der Paypal Verkäuferschutz wirklich?

Andreas Matthiessen von kameraversicherung.de hatte gerade einen Schadensfall, der Anlass genug ist, auf die Risiken beim internationalen Verkauf und Versand von Kameraequipment hinzuweisen.

In dem aktuellen Fall hat ein Fotograf seine gebrauchte Kamera über ebay versteigert, bekam das Geld über paypal und auch die Versandaufforderung seitens paypal. Nach dem Versand ins Ausland stellte sich heraus, dass das Paypal Konto gehackt war. Das Geld wurde daraufhin umgehend von paypal zurückgebucht.

Jetzt hatte der Verkäufer also weder das Geld noch die Ware. Er hatte im Grunde nichts falsch gemacht und konnte ja nicht wissen, dass das Paypalkonto gehackt war.

Für diesen Fall gibt es nun den Verkäuferschutz bei paypal und der beinhaltet zwei größere Fallstricke. Paypal erstattet das Geld dem Verkäufer in einem Schadensfall nur zurück, wenn er sich strikt an die Anforderungen seitens paypal beim Versand gehalten hat:

Paypal nennt folgende grundlegenden Voraussetzungen für den Verkäuferschutz

– Versenden Sie bitte nur mit Versandbeleg.
– Verwenden Sie nur die vom Empfänger bei uns hinterlegte Adresse.
– Verschicken Sie den Artikel innerhalb von sieben Tagen so, dass wir den Versand nachvollziehen können.
– Beschreiben Sie den Artikel zutreffend.

Oberflächlich betrachtet ist das alles verständlich, der Teufel steckt aber im Detail:

– Reicht beim Versand in Deutschland meist die Tracking Nummer, um das Paket lückenlos verfolgen zu können, endet die Tracking Nummer beim internationalen Versand meist irgendwo in einem Verteilerzentrum im Ausland. Deshalb muss auf dem Einlieferungsbeleg für den Auslandsversand zwingend die Adresse des Absenders und Empfängers stehen. Und das führt zum zweiten Stolperstein:

– Versenden darf man wirklich nur an die Adresse, die bei paypal im Lieferadressfeld angegeben ist. Dieses Feld ist sogar auch mit dem Hinweis auf den Verkäuferschutz gekennzeichnet. Steht auf dem Versandbeleg eine abweichende Adresse, die der Käufer in einem anderen Notizfeld bei paypal (oder gar per Email) als Lieferadresse mitgeteilt hat, greift der Verkäuferschutz nicht. Auch muss als Absenderadresse die Adresse auf dem Versandbeleg stehen, die man im eigenen paypal Konto hinterlegt hat.

Hat man diese Punkte beachtet, gibt es noch ein Risiko bei einem Verkauf ins Ausland: Der Verkäuferschutz greift nicht laut paypal, „wenn Grund für die Rückbuchung war, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.“

Behauptet also der Käufer, dass der Artikel defekt war – oder das Paket nur einen Stein enthalten hat, sind Geld und Ware weg. Hier hilft dann nur eine juristische Auseinandersetzung. Die Mühen, die eine Anzeige, Klage und Vollstreckung im Ausland nach sich zieht, sowie die Zeit und die Anwaltskosten, die das kostet, dürften in keinem Verhältnis zum unsicheren Erfolg stehen.

Die genaue Beschreibung, wann der Verkäuferschutz greift, findet man auf dieser Seite.

Beachtet man also alle Punkte beim Verkauf und Versand ins Ausland, bleibt noch das Risiko, dass es Streit über die Qualität der Ware gibt oder der Käufer behauptet, das Paket wäre leer gewesen. Nur bei vielen guten ebay-Bewertungen des Käufers und bei Beachtung der paypal Anforderungen sollte man also einen Auslandsversand riskieren.

Grundsätzlich sollte man Vorsicht und Vernunft walten lassen und sich gerade auch nicht von Käufern ködern lassen, die eine Kamera, die 500€ wert ist, für 2000€ kaufen möchten. Denn wenn man vorher hätte merken müssen, dass etwas nicht stimmt, kann paypal ebenfalls den Verkäuferschutz ablehnen.

Bild: © bnpdesignstudio /veer

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