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Fotoassiblog ist der Blog von Fotoassistent.de.

Seit 2002 gibt die Seite Fotoassistenten und Digital Operators die Möglichkeit, sich optimal zu präsentieren.

Mit einem Eintrag ist man auf Fotoassistent.de, PhotoAssistant.com PhotoAssistant.co.uk sowie AssistantsPhoto.fr gelistet und somit unter den wahrscheinlich bestmöglichen Domains international vertreten.

Zusätzlich bekommt jeder Assistent auf der Seite automatisch die Jobangebote zugeschickt, die Fotografen in seinem Land über den Verteiler schicken.
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Rechnungen richtig stellen - was muss auf eine Rechnung alles rauf?

Es gab in letzter Zeit Anfragen von jungen Fotoassistenten, was auf einer Rechnung wirklich stehen muss. Im Grunde ist es ganz leicht und eine einfach gehaltene Musterrechnung zum Download findest Du auch unten im Text.

Zuerst einmal ist es egal, ob Du die Fotoassistenz als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit ausführst, Deine Rechnung muss immer folgende Punkte enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Assis und des Rechnungsempfängers
  • die Steuernummer des Fotoassistenten oder besser nur die UstID
  • das Ausstellungsdatum
  • eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer, die sich einem Nummernkreis zuordnen lässt
  • den Umfang und die Art der Leistung
  • den Zeitpunkt der Leistung
  • das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt
  • den anzuwendenden Steuersatz

Ob die Fotoassistenz dann als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit gilt, hängt von der Einstufung des Finanzamtes ab und natürlich davon, ob man die Assistenz eventuell schon selber als ein Gewerbe angemeldet hat. Vorzuziehen ist bei den meisten Fotoassistenten – auch in Hinblick auf die KSK – die Einstufung als Künstler bzw. Freiberufler.

Hier kannst Du Dir ein Pdf mit einer ganz einfach gehaltenen Musterrechnung downloaden: Musterrechnung download pdf

Entgegen der Meinung vieler muss eine Rechnung nicht handschriftlich unterschrieben werden. Das könnte nämlich ansonsten einen zahlungsunwilligen Kunden dazu verleiten, einfach einen Stempel „Betrag in bar dankend erhalten“ über die handschriftliche Unterschrift zu setzen.

Eine Zahlungsfrist zu benennen ist immer sinnvoll, hier empfehlen sich 14 Tage. Tut man das nicht, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen.

Anstelle der Steuernummer reicht es auch, nur die Ust-ID anzugeben. Das hat den Vorteil, dass niemand über die Steuernummer an vertrauliche Steuerdaten gelangen kann.

Ist die Rechnung für den Fotojob gestellt und der Fotograf zahlt dennoch nicht, gibt es hier Tipps zum richtigen Mahnen: Mein Fotograf zahlt nicht – wie mahne ich richtig?

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